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Umzug - Sonderkündigungsrecht? 3 Monate trotzdem zahlen?
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Autor:  Nie.ohne.internet [ Mo 19. Jun 2017, 14:55 ]
Betreff des Beitrags:  Umzug - Sonderkündigungsrecht? 3 Monate trotzdem zahlen?

Hallo,

Ich habe mal eine Frage, auf der Website von Unitymedia steht, sollte Unitymedia mich an meiner neuen Adresse nicht versorgen können, kann ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

Diese betragen 3 Monate zum Monatsende, benötigt werden unter anderem eine Ummeldebestätigung sowie die Kündigung fürs Internet.

Das heißt, da ich mich ja erst ummelden kann wenn ich am neuen Wohnort wohne, müsste ich 3 Monate Internet für nichts zahlen?

Ich erhalte ja erst die Ummeldebestätigung wenn ich in der neuen Wohnung wohne und mich ummelde.

Oder verstehe ich da was falsch?

Autor:  Dragon [ Mo 19. Jun 2017, 15:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Umzug - Sonderkündigungsrecht? 3 Monate trotzdem zahlen?

Solange du die Ummeldebestätigung zeitnah nachreichst und fristgerecht gekündigt hast, akzeptiert Unitymedia die Kündigung zum Umzugstermin.

Autor:  Nie.ohne.internet [ Mo 19. Jun 2017, 20:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Umzug - Sonderkündigungsrecht? 3 Monate trotzdem zahlen?

Ok, perfekt. Dankeschön :)

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