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BeitragVerfasst: Di 27. Mai 2014, 19:25 
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Newbee
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Für alle Seiten wird eine Win-Win-Situation geschaffen“, betont Josef Vogel, kaufmännischer Vorstand der LBG. „Die Mitglieder können sich zukünftig über eine wesentliche Ersparnis freuen.“

Na dann bin ich mal gespannt, im Moment zahle ich 28 Euro für Telefon und 50Mbit ungedrosseltem Internet Anschluss per Kabel.


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BeitragVerfasst: Mi 28. Mai 2014, 08:56 
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Newbee
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@ DEATHROW

Derzeit bezahle ich € 35,00 für eine 100/2,5 MBit Leitung bei UM KabelBW. Über Congster werden es nach der Umstellung 32/2,5 MBit bei einem Preis von ca. € 29,00 sein. Der Vergleich bezieht sich allerdings nur auf Internet über Kabelanschluss.
Die Wohnungen der Flüwo und LBBG sollen Glasfaseranschluss erhalten. Ein mit KabelBW vergleichbarer Anschluss über Glasfaser der Telekom:
- Fiber 50 (50/10): € 29,95, die ersten 6 Monate, danach € 39,95
- Fiber 100 (100/50): € 29,95/ € 39,95 + optional zu Fiber 50 mit € 10,00 Aufpreis = € 39,95/ € 49,95 (nach 6 Monaten)
- Fiber 200 (200/100): € 29,95/ € 39,95 + optional zu Fiber 50 mit € 15,00 Aufpreis = € 44,95/ € 54,95 (nach 6 Monaten)

Quelle: https://www.telekom.de/glasfaser/#!/pro ... lefonieren

Die Mieter der Flüwo und LBBG sollen einen Preisvorteil von ca. 15% erhalten. VDSL wird von der Umstellung nicht berührt sein. Auf jeden Fall wird es teurer werden, bei gleichzeitig mehr Uploadleistung.

Laut letzter Mitteilung meines Vermieters (Flüwo eG) wird die Umstellung auf das zweite Halbjahr/ 2015 verschoben werden.


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BeitragVerfasst: Mo 23. Jun 2014, 08:07 
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Newbee
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Die Flüwo hat ja extra eine Infoseite bezüglich der Umstellung online gestellt. Dort steht:

Zitat:
Kann ich auch zu einem anderen Anbieter für Telefonie & Internet wechseln?
Sie haben die Möglichkeit, zu jedem anderen Telekommunikationsanbieter zu wechseln. Falls Sie sich für einen anderen Anbieter interessieren, beachten Sie bitte deren Vorgaben und Fristen.


Daraufhin habe ich bei der Flüwo nachgefragt und habe folgende Antwort eben erhalten:

Zitat:
Über die alte Telefonleitung können Sie sich jeglichen beliebigen Anbieter für Telefon und Internet suchen, nur über die Multimedia- leitung ist dies nicht möglich. Wenn Sie hierüber versorgt werden möchten, dann geht das ab nächstest Jahr nur über die Telekom.


"... jedem anderen Telekommunikationsanbieter..." sieht anders aus.
Ich halte es nach wie vor für eine Unverschämtheit. Und auch ich bezweifle, dass ich bei der Telekom für die jetzt bezogene Leistung das gleiche oder weniger Geld zahlen muss.
Ich werde mich zumindest was Telefon/Internet betrifft nach einem anderen Anbieter umsehen. Ein Loch durch die Wand muss ich wohl trotzdem bohren (der einzige Telefonanschluss meiner Wohnung befindet sich im Wohnzimmer, meine Rechner stehen in einem der Kinderzimmer).


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BeitragVerfasst: Do 18. Sep 2014, 18:10 
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Newbee
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Ich verstehe nicht warum sich keiner dagegen wehrt.Ich bin beruflich auf schnelles Internet angewiesen und die Schnauze voll von der Fluewo.Gegen die Deutsche Annington hat ein Mieter aus Dortmund erfolgreich wegen der selben Sache geklagt.Meiner Meinung ein klarer Verstoß gegen Mieterrechte.Und was ist mit dem Recht auf Informationsfreiheit.Ist sowas nicht vom Kartellamt genehmigungspflichtig?Hier wurde doch ganz eindeutig gekungelt zwischen Fluewo und Telekom.


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BeitragVerfasst: Do 18. Sep 2014, 18:12 
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Newbee
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Eine Änderung des Mietvertrages bedarf normalerweise die Zustimmung des Mieters.Ich bin auf alle Fälle demnächst beim Mieterverein.Wer sich nicht wehrt lebt nämlich verkehrt.


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BeitragVerfasst: Do 18. Sep 2014, 18:22 
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Newbee
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Ich habe heute deswegen bei der Fluewo Hauptverwaltung wegen dieser Sache unter dieser Nr. 0711 9760 160 angerufen die wohl genau zu diesem Zwecke eingerichtet wurde angerufen.Die Frau die sich da meldete(den Namen konnte man wegen der undeutlichen und schnellen Ausprache nicht verstehen) schien meinen Anruf zu erwarten und war sichtlich auf Krawall gebürstet.Als ich freundlich anmerkte das ich damit nicht einverstanden bin und rechtliche bedenken habe, wurde diese recht laut und ausfallend woher ich das den wissen wolle und ich hätte keine Ahnung ,auch der Mieterverein und Kabelbw hätten alle keine Ahnung ,die ich als Referenz anführte ,und wären wohl minderbemittelt.Ich denke umgekehrt wird ein Schuh daraus.Man darf Mieter nicht für dumm halten oder gar verkaufen.


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BeitragVerfasst: Fr 19. Sep 2014, 08:13 
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@ Helmy

Bedenken Sie, dass Sie neben dem Mietverhältnis zu Flüwo eG auch Miteigentümer dieser Genossenschaft sind.

Flüwo eG hätte in dieser Frage (Wechsel zu Telekom) sämtliche Mieter/Eigentümer (Genossen) befragen müssen.


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BeitragVerfasst: Fr 19. Sep 2014, 08:22 
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Helmy hat geschrieben:
Ich verstehe nicht warum sich keiner dagegen wehrt.Ich bin beruflich auf schnelles Internet angewiesen und die Schnauze voll von der Fluewo.Gegen die Deutsche Annington hat ein Mieter aus Dortmund erfolgreich wegen der selben Sache geklagt.Meiner Meinung ein klarer Verstoß gegen Mieterrechte.Und was ist mit dem Recht auf Informationsfreiheit.Ist sowas nicht vom Kartellamt genehmigungspflichtig?Hier wurde doch ganz eindeutig gekungelt zwischen Fluewo und Telekom.


Ich habe gestern Infomaterial von der Telekom bzw. Füwo eG erhalten.
Online können Sie das TV-, Telefon- und Internetangebot nach Eingabe Ihrer Adressdaten unter

http://ebs08.telekom.de/mietershop/?wt_ ... mietershop

einsehen.


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BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 16:33 
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Newbee
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Hallo,

ich bin auch betroffen und habe seit Bekanntwerden des Zwangswechsels mehrfach mit der Flüwo (in Person Frau Stüssgen) Kontakt gehabt und wurde jedesmal vertröstet, dass doch preislich und leistungstechnisch vergleichbare Produkte angeboten werden.

Nachdem ich heute die Infomappe bekommen habe ist auch diesesmal nicht ersichtlich, dass preislich und leistungstechnisch vergleichbare Produkte angeboten werden :-)
Es gibt maximal VDSL 50 oder Congstar mit 100Mbit. Ich habe zur Zeit aber einen Anschluss mit 150MBit für 42 Euro. Das ist ein gewaltiger Rückschritt!

Ich habe daher heute erneut eine lange Mail an Frau Stüssgen geschrieben und bin mal gespannt was mir jetzt gesagt wird. Immerhin wurde großmundig "ein Anschluss ans leistungsfähige Glasfasernetz" versprochen -> Pustekuchen, der Endkunde hat davon mal rein gar nix, wenn keine Fiber-Produkte angeboten werden! :-)

Wahrscheinlich sollten wir uns mal zusammentun und gemeinsam eine offizielle Beschwerde an den Vorstand formulieren. Immerhin sind wir Genossenschaftler und damit Teilhaber der Flüwo. Gefragt wurden wir nicht und vor vollendete Tatsachen gestellt. So wie es jetzt aussieht würde ich lieber Kunde bei KabelBW bleiben, als zur Telekom/Congstar zwangswechseln zu müssen. Kontakt gerne per PN zum Mailadressenaustausch.


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BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 18:52 
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Schätze ich werde zu Congstar wechseln, was anderes bleibt mir ja nicht übrig. Ich hoffe nur das die Leitung genau so stabil ist und das Download Volumen nicht gedrosselt wird...


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BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 19:24 
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Ich habe dann mal eine Mail an die Stuttgarter Zeitung geschrieben und hoffe, dass sie über den Zwangswechsel berichten werden. Vielleicht hilfts ja... :-)


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BeitragVerfasst: Mi 1. Okt 2014, 15:02 
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Newbee
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Ich habe heute beim Deutschen Mieterbund eine Auskunft beim Rechtsanwalt kostenpflichtig gestellt und dürfte hoffentlich morgen da sein.Ihr müsst mal DEutsche annington Dortmund/Buer googeln. Da gibts ein entsprechendes Urteil vom Amtsgericht.Warum wundert mich das nicht das man weder das Urteil auf der Homepage des Amtsgerichts noch das Aktenzeichen findet.Bei bedarf auch pn an mich.


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BeitragVerfasst: Mi 1. Okt 2014, 15:28 
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Moin Helmy,

vielen Dank, dass du dein eigenes Geld investierst um rechtliche Auskunft zu erhalten.

Ich gehe davon aus, dass du z.b. diesen Artikel meinst? http://www.derwesten.de/staedte/gelsenk ... 82089.html

Wenn das so stimmt und auch weiterhin ein gültiges Urteil ist beteilige ich mich gerne an eventuellen Klagen gegen die Entscheidung der Flüwo uns den Telekom-Anschluss aufzuzwingen. Kontaktdaten können wir gerne per PN austauschen. Ps. Ich wohne in Stuttgart bei der Flüwo, du eventuell auch?

Auch wenns hier erst einmal um einstellige Eurobeträge im Monat geht, denke ich, dass hier ein Zeichen gesetzt werden sollte, dass wir uns einseitige Änderungen, die erst recht zu unserem Nachteil ausfallen, nicht gefallen lassen werden.

Edit: Habe mich bei meiner Rechtsschutzversicherung informiert, mit einem Anwalt gesprochen und mir wurde geraten mich an einen lokalen Anwalt zu wenden der auf Mietrecht spezialisiert ist. Auch im Hinblick auf das bestehende Urteil in dem o.g. Artikel. Dies werde ich die Tage tun und mich mit eventuellen Ergebnissen hier wieder melden.


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BeitragVerfasst: Do 2. Okt 2014, 11:46 
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Newbee
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Habe soeben nochmal einen Anruf der Flüwo bekommen und mir wurde zugesichert, dass Congstar nächstes Jahr neue Tarife und Geschwindigkeiten anbieten wird die mit den heutigen KabelBW-Produkten vergleichbar sein werden.

Fiber-Produkte der T wird es nicht geben, das Glasfaserkabel wird nur bis in den Keller verlegt aber nicht in die Wohnungen. Der KabelBW-Anschluss wird komplett abgebaut.

Von daher gibt es für mich keinen Diskussionsbedarf mehr, es wird eh nicht möglich sein, da kurzfristig was zu ändern.


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BeitragVerfasst: Do 2. Okt 2014, 16:02 
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Newbee
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Ja den Artikel meinte ich . @ spx haben Sie das schriftlich?
Erzählen kann man viel.
Mein Vertrauen in die Fluewo ist jedenfalls weg.

Die Anwältin hat soeben geantwortet:Zitat:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Der Vermieter darf den Kabelvertrag mit dem Anbieter seiner Wahl abschließen.

Ob die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, richtet sich nach den Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag.

Laut § 2 Nr. 15 zahlen Sie die Kabelgebühren. Sie sind daher verpflichtet, die Gebühren zu zahlen. Ihr Vermieter ist nur an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, d.h. die Kosten müssen sich im Rahmen dessen halten, was für vergleichbare Programme anderer Anbieter üblich ist und dürfen nicht überteurt sein.

Der Fall des BGH, auf den der Link hinweist, stellt keinen vergleichbaren Fall dar. Hier ging es um einen Mieter, der eine Antenne aufstellen wollte, obwohl das Haus verkabelt war, was wegen seines Informationsrechts aus Art. 5 GG erlaubt werden musste.

Auch in Dortmund streitet der Mieterverein für Kündigungsmöglichkeiten des neuen Fernsehvertrages für die Mieter, die diesen nicht wollen.

Bislang ist die Rechtslage aber (leider) so, wie oben beschrieben: In der Regel muss der Mieter die (teureren) Gebühren für Kabel bezahlen, wenn die Umlage der Kabelgebühren als Nebenkosten wirksam vereinbart wurde.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Ihren örtlichen Mieterverein wenden, dessen Adresse Sie auf unserer Homepage http://www.mieterbund.de unter dem Reiter "Beratung" finden.

Mit freundlichen Grüßen,
Jutta Hartmann
i. A. Mieterbund24/DMB Info e. V.


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