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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 13:30 
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Wird doch nicht Eurosport 2 Xtra HD sein?
Naja so kurz vor der Bundesliga um die letzten Euros streiten. Sat.1 Emotions HD wird es nicht sein, denn der soll ja schon lange fix sein


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 13:36 
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Jetzt bin selbst ich gespannt ;)
Weiß ausnahmsweise null komma null.


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 14:31 
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Da scheint wohl wirklich ein Überraschungskandidat dabei zu sein :)


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 15:09 
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GLS hat geschrieben:
Die Gegenleistung sind die Programme selbst. UM verkauft letztendlich die Programme an die Kunden weiter und kassiert dafür Geld. Die Programme sind der Grund, weshalb man überhaupt Kabel-TV hat und einen üppigen Monatsbeitrag zahlt.

Der Vergleich mit Sat und DVB-T funktioniert also nicht, da bei diesen beiden Empfangswegen der Zuschauer nichts zahlen muss und auch keinen Vertrag mit dem Betreiber eingeht. Er zahlt nur seine Empfangshardware (Antenne oder Schüssel). Bei Kabel zahlt der Kunde dafür, dass ihm der Netzbetreiber die Signale an den Hausanschluss liefert. Sollte der Netzbetreiber auf die Idee kommen, trotz ständiger Gebührenerhöhung gewisse Sender nicht mehr anzuliefern, sollten die Kunden eigentlich die Möglichkeit haben, weniger an den Betreiber zu zahlen oder gar ein Sonderkündigungsrecht auszuüben. Gab's da schonmal ein Gerichtsverfahren von Kunden gegen den Netzbetreiber?

Wie gesagt, man könnte es auch genau andersherum machen: Die Sender zahlen an alle Kabelbetreiber dieses Landes eine hohe Einspeisegebühr, die Rundfunkgebühr wird deutlich erhöht und Kabel-TV wird im Free-Bereich für alle angeschlossenen und anschließbaren Haushalte kostenlos (eben wie Sat & Terrestrik; das war doch immer der von UM und KDG angeführte Vergleich!?). Würden die Sender bei sowas mitmachen? Würden UM und KDG bei sowas mitmachen?
... Kabelanbieter bieten, wie auch z.B. Astra und Media Broadcast, Dienstleistungen für TV-Programme an wie beispielsweise die Verbreitung der TV-Programme.
Im Unterschied zu Astra und Media Broadcast werden die Verbreitungskosten nicht komplett den Programmanbieter in Rechnung gestellt sondern auf Programmanbieter und Haushalte aufgeteilt ...

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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 16:58 
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Blue7 hat geschrieben:
Wird doch nicht Eurosport 2 Xtra HD sein?
Naja so kurz vor der Bundesliga um die letzten Euros streiten. Sat.1 Emotions HD wird es nicht sein, denn der soll ja schon lange fix sein


Nach den ganzen schlechten News in der letzten Zeit wäre das mal ein echter Knüller, wenn das wirklich eintreten würde.


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 19:27 
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mischobo hat geschrieben:
... Kabelanbieter bieten, wie auch z.B. Astra und Media Broadcast, Dienstleistungen für TV-Programme an wie beispielsweise die Verbreitung der TV-Programme.

Was ist nochmal die Dienstleistung der Kabelanbieter an die zahlenden Kunden?

Zitat:
Im Unterschied zu Astra und Media Broadcast werden die Verbreitungskosten nicht komplett den Programmanbieter in Rechnung gestellt sondern auf Programmanbieter und Haushalte aufgeteilt ...

Wenn das so wäre, müssten die Kunden nur einen Teilbetrag zahlen. Sie zahlen aber einen vollen Betrag von monatlich 17 Euro bei KDG und unglaublichen 21 Euro bei UM (stimmt das? ist das wirklich so teuer? :?). Würden die Sender einen Teil tragen müssen, muss es fair und transparent sein, wer wieviel zahlt. Gibt UM den Sendern bei ihren "Einspeiseverträgen" Auskunft, wie hoch der Anteil beider Seiten ist? Gibt UM den Kunden darüber ebenfalls Auskunft? Wenn es z. B. 50/50 wäre, müssten die Kunden nur die Hälfte zahlen, also müsste die Kabelanschlussgebühr auf meinetwegen 10 Euro monatlich reduziert werden. Sind Vodafone und Unitymedia dazu bereit, wenn sie wieder "Einspeisegelder" bekommen sollten?

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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 20:40 
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... Unitymedia erbringt Dienstleistungen für Programmveranstalter, Wohnungwirtschaft, Endkunden, Busineskunden ...

Das Modell mit der Aufteilung der Verbreitungskosten auf Programmveranstalter und Wohneinheiten gibt es seit die Deutsche Bundespost Kabel-TV eingeführt hat. Darauf basieren auch die Kalkulationen der Kabelanschlussentgelte.
Also nix mit Reduzierung des Kabelanschlussentgeltes. Wenn die Aufteilung der Verbreitungkosten auf Programmveranstalter und Haushalte abgeschafft werden sollte, wird in Folge das Kabelanschlussentgelt mit größter Wahrscheinlichkeit erhöht werden.

Am einfachsten macht man es wie die Niederländer. Dort wurde die Rundfunkgebühr abgeschafft und jeder Plattformbetreiber ist verpflichtet, die niederländischen ÖR-Programme unententgeltlich zu verbreiten. Damit entstehen den nierderländischen ÖR auf allen Verbreitungwegen keine Verbreitungskosten.

Aber Fakt ist: die Auspeisung von ARD alpha hat der BR zu verantworten, weil sie die Verträge mit Unitymedia kündigt haben. Ohne diese Küdigung wäre Unitymedia weiterhin vertraglich verpflichtet, dass Programm in ihrem Kabelnetz zu verbreiten.
Und wie das VG Hamburg in Bezug auf den NDR unter Bezugnahme eines Urteils des BVerwG entschieden hat: Unitymedia ist verpflichtet das Programm in ihrem Kabelnetz einzuspeisen. Allerdings ist Unitymedia nicht verpflichtet, das Programm für den Veranstalter unentgeltlich einzuspeisen ...

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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 20:48 
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Nochmal, für mich als Kunden ist es egal, was wer im Hintergrund bezahlen muss. Ich weiß nur, dass ich als Kunde knapp 40 EUR für Kabel und GEZ bezahle, ich aber nicht alles sehen kann. Da ist es mir herzlich egal, wer was nicht zahlen will. Ich habe durch die knapp 40 EUR ein Anrecht auf die volle Leistung. Normalerweise müsste man hier als Kunde kürzen, Stichwort mangelnde Leistungserbringung.

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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:27 
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Nur ist hier nicht UM der Schuldige. Wie mischobo schon geschrieben hat, hat der BR die Verträge gekündigt da sie es nicht für nötig halten für die Verbreitung zu zahlen. Das UM den Sender nun nicht mehr verbreitet ist ein logischer Schritt. Natürlich ist das aus Kundensicht suboptimal da so Programme entfallen.


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 22:05 
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Das alles tangiert mich aber als Kunden periphär. Ich bezahle für beide, und bekomme nicht alles. Ich erwarte als Kunde, dass ich ALLE ÖR in bestmöglicher Qualität empfangen kann. Das, was im Hintergrund ist, juckt mich nicht,bezahle schließlich nicht wenig. Kurzum, was gehen mich deren Probleme an?

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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 22:13 
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Dass ARD-alpha nicht verpflichtend eingespeist werden muss, mag in den allermeisten UM-Netzen ja richtig sein, richtig eindeutig ist die Formulierung im Rundfunkstaatsvertrag aber auch nicht, sodass das wohl auch wieder ein Gericht klären muss...

Allerdings: Wenn hier schon vom "staatlichen Programmauftrag" gesprochen wird, weise ich hier mal darauf hin, dass Unitymedia den Sender ARD-alpha zumindest an den Hubs Bad Mergentheim, Ulm und Ravensburg aufgrund dieses Umstandes zwingend weiter einspeisen muss, da von diesen Hubs auch Orte in Bayern versorgt werden. :!:
Wenn sie es nicht tun, verstößt UM gegen geltende Vorschriften, da ARD-alpha in Bayern einen "staatlichen Programmauftrag" hat.

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Zuletzt geändert von DerSarde am Fr 11. Aug 2017, 23:03, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 22:30 
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Trotz alle dem ist die Basis ein gültiger Vertrag, staatlicher Programmauftrag hin oder her.


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 22:42 
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Nicoco hat geschrieben:
Trotz alle dem ist die Basis ein gültiger Vertrag, staatlicher Programmauftrag hin oder her.

Dann gehe ich noch einen Schritt weiter... KDG bzw. jetzt Vodafone hat doch 2013 nahezu alles zusammengestrichen, was nicht in irgendeiner Weise vorgeschrieben ist. Dazu zählten auch die Regionalfenster der Dritten, sprich es wird nur noch eines pro Drittes eingespeist.

Nur: In mehreren Netzen, wo einzelne Orte anderen Bundesländern mitversorgt werden, werden Ausnahmen gemacht:
- Netz Berlin: versorgt auch einige Orte in Brandenburg -> Folge: zusätzlich zu rbb Berlin und rbb Berlin HD werden im gesamten Netz auch rbb Brandenburg und rbb Brandenburg HD eingespeist
- Netz Hamburg: versorgt auch zwei Orte in Schleswig-Holstein -> Folge: zusätzlich zu NDR FS HH und NDR FS HH HD werden im gesamten Netz auch NDR FS SH und NDR FS SH HD eingespeist
- Netz Gera: versorgt auch einen (!) Ort in Sachsen -> Folge: zusätzlich zu MDR Thüringen wird im gesamten Netz auch MDR Sachsen eingespeist

All das macht Vodafone "freiwillig" ohne Vertrag mit den ÖR! Und warum? Bestimmt nicht aus Nächstenliebe, sondern weil sie wissen, dass es Ärger gäbe, wenn sie diese Programme mit Versorgungsauftrag für diese Orte in den anderen Bundesländern nicht einspeisen würden.


Gleiches gilt für ARD-alpha, der hat einen Versorgungsauftrag für Bayern, also muss er in den bayerischen Orten ins Kabelnetz eingespeist werden, und zwar unabhängig davon, welcher Netzbetreiber dahintersteht.
Und was den "nötigen" Vertrag angeht: Vodafone hat von einem Gericht wegen ARD-alpha gerade deswegen schon mal eine auf den Deckel bekommen. Laut dem Urteil muss Vodafone den Sender ohne Vertrag und unentgeltlich im bayerischen Kabelnetz einspeisen...

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BeitragVerfasst: Sa 12. Aug 2017, 00:44 
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mischobo hat geschrieben:
Das Modell mit der Aufteilung der Verbreitungskosten auf Programmveranstalter und Wohneinheiten gibt es seit die Deutsche Bundespost Kabel-TV eingeführt hat.

... um den Ausbau des Netzes in der Fläche zu finanzieren, damit sich die ÖR die Sat-Verbreitung hätten sparen können. Dummerweise hat damals die Bundespost einen Rückzieher gemacht und nicht die ganze Republik verkabelt. Da die ÖR einen Versorgungsauftrag für alle Landesteile haben, müssen sie die Sat-TP-Miete trotzdem zahlen. Zum "Dank" dürfen sie auch noch ans Kabel weiterhin zahlen, obwohl z. B. UM nur eine Hand voll Orte in den letzten Jahren neu ans Netz gebracht hat?

Zitat:
Darauf basieren auch die Kalkulationen der Kabelanschlussentgelte.
Also nix mit Reduzierung des Kabelanschlussentgeltes. Wenn die Aufteilung der Verbreitungkosten auf Programmveranstalter und Haushalte abgeschafft werden sollte, wird in Folge das Kabelanschlussentgelt mit größter Wahrscheinlichkeit erhöht werden.

Das ist schade, dass UM das Kabelnetz nicht alleine mit den 21 (!) Euro ENV-Monatsgebühren (und den Einnahmen durch die zig Zwangsverkabelten in den MNVen) kostendeckend betreiben kann, sondern noch zusätzlich auf Gelder durch die Sender angewiesen ist. Seltsam ist nur, dass es in Deutschland ja mehrere 100, vielleicht 1000 Netzbetreiber und Gemeinschaftsantennen gibt, von denen alle außer 2 noch nie irgendwelche Gelder von Sendern gesehen haben.

Schauen wir doch mal, wie teuer bei denen der Kabelanschluss ist. Ich habe wahllos welche aus den UM-Bundesländern herausgegriffen (Preise immer pro Monat): Bei den Stadtwerken Bochum kostet der Kabelanschluss 15 Euro, bei den Stadtwerken Ulm sind es sogar nur etwas mehr als 12 Euro, bei WMB in Hessen 15,50 Euro und bei den Stadtwerken Engen rekordverdächtige 10 Euro. Ich habe nicht überall nachgeschaut, aber ich wette, dass die alle die gesamten ÖR in bester Qualität HD wie SD einspeisen. Die Stadtwerke Konstanz und Gelsen-NET sind mit 18 bzw. 17 Euro etwas teurer, aber immer noch signifikant biller als UM. Doch halt! 21 Euro reichen ja nicht. Zum Vergleich müssen die UM-Gebühren erhöht werden, da der Anteil der Sender hinzugerechnet werden muss um einen fairen Vergleich zu haben. Wie teuer ist also der UM-Anschluss wirklich? 22 Euro, 23 oder 25 - wer weiß das schon? :10:

Zitat:
Und wie das VG Hamburg in Bezug auf den NDR unter Bezugnahme eines Urteils des BVerwG entschieden hat: Unitymedia ist verpflichtet das Programm in ihrem Kabelnetz einzuspeisen. Allerdings ist Unitymedia nicht verpflichtet, das Programm für den Veranstalter unentgeltlich einzuspeisen ...
Nicoco hat geschrieben:
Trotz alle dem ist die Basis ein gültiger Vertrag, staatlicher Programmauftrag hin oder her.

Ihr wollt einen Vertrag und der soll nicht unentgeltlich sein? Prima, sagen wir doch 1 Euro pro Jahr müssen die ÖR an UM zahlen. Einverstanden? Nein? Welche Gebühr soll es denn sein? Welche Höhe rechtfertigt UM vor den Sendern? Wie setzt sich die Gebühr zusammen? Das Stichwort heißt Transparenz.

DerSarde hat geschrieben:
Allerdings: Wenn hier schon vom "staatlichen Programmauftrag" gesprochen wird, weise ich hier mal darauf hin, dass Unitymedia den Sender ARD-alpha zumindest an den Hubs Bad Mergentheim, Ulm und Ravensburg aufgrund dieses Umstandes zwingend weiter einspeisen muss, da von diesen Hubs auch Orte in Bayern versorgt werden. :!:
Wenn sie es nicht tun, verstößt UM gegen geltende Vorschriften, da ARD-alpha in Bayern einen "staatlichen Programmauftrag" hat.

Völlig richtig. Da sind wir mal sehr gespannt, ob UM ARD-alpha in den ostwürttembergischen Hubs weiterhin einspeist oder der BR gegen eine Ausspeisung gerichtlich vorgeht.

Peter_Silie hat geschrieben:
Ich habe durch die knapp 40 EUR ein Anrecht auf die volle Leistung. Normalerweise müsste man hier als Kunde kürzen, Stichwort mangelnde Leistungserbringung.

So sieht's aus. Da werden wohl Einige darüber nachdenken bzw. sich nach alternativen Anbietern oder Empfangswegen umschauen. Ob das im Sinne von UM sein kann?

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BeitragVerfasst: Sa 12. Aug 2017, 12:12 
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mischobo hat geschrieben:
Aber Fakt ist: die Auspeisung von ARD alpha hat der BR zu verantworten, weil sie die Verträge mit Unitymedia kündigt haben. Ohne diese Küdigung wäre Unitymedia weiterhin vertraglich verpflichtet, dass Programm in ihrem Kabelnetz zu verbreiten.

Muss man immer nur das machen, wozu man vertraglich verpflichtet ist? Fakt ist, es wäre nicht verboten, wenn Unitymedia im Interesse seiner Endkunden das Programm nicht ausspeisen würde.


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